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Nach gestörten Abflügen: Letzte Generation und Flughäfen sind im Dauerclinch

Vor dem Urlaub haben am Donnerstagmorgen für Flugreisende abermals Verzögerungen und Ausfälle gestanden. Anhänger der Initiative Letzte Generation drangen unerlaubt an vier Flughäfen in den Sicherheitsbereich ein, klebten sich auf Vorfeldern fest und sorgten für Unterbrechungen des Betriebs. An den Flughäfen Köln/Bonn und Nürnberg waren für rund eine Stunde keine Starts und Landungen möglich, in Köln fielen 16 Flüge aus, in Nürnberg waren neun von den Protesten betroffen. An den Flughäfen Berlin-Brandenburg und Stuttgart konnte trotz der Aktionen der Betrieb fortgesetzt werden, allerdings leiteten Fluggesellschaften vorsorglich einzelne Flüge um.

Erst vor wenigen Wochen waren Aktivisten in ihrem selbsterklärten Kampf für mehr Klimaschutz an einem Tag zugleich an mehreren Flughäfen eingedrungen. Damals war auch Deutschlands größter Flughafen in Frankfurt betroffen – mit größeren Folgen: Dort fielen 270 Flüge aus. Das Vorgehen der Täter ist stets nahezu gleich. In den frühen Morgenstunden beschädigen sie Zäune und gelangen durch Löcher in Sicherheitsbereiche. Unentdeckt bleiben sie dabei nicht, beim Eintreffen von Sicherheitskräften haben sich die Aktivisten schon festgeklebt.

Der abermalige Protesttag folgte auf ein Gesprächsangebot, das der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, der „Letzten Generation“ in der vergangenen Woche in einem offenen Brief übermittelt hatte. Daraufhin soll es schon einen Austausch gegeben haben, um einen Termin in der kommenden Woche zu finden. Der ADV beteuerte, das aufrecht zu erhalten. Zugleich verschärfte Beisel aber den Tonfall. Die Störaktionen bezeichnete er als einen „konzertierten Akt der kriminellen Erpressung“, der „kein friedlicher Protest“ sei.

Flughäfen: „Strafbarkeitslücke schließen“

Die deutsche Luftfahrt fordert seit längerem, Strafen für Störungen des Flugverkehrs zu verschärfen. Eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes ist schon vom Bundeskabinett beschlossen worden, darauf verwies Bundesinnenministerien Nancy Faeser (SPD). Eine Entscheidung des Bundestags steht allerdings aus. Der Flughafenverband ADV forderte, der Bundestag müsse dies „umgehend“ beschließen. „Diese Strafbarkeitslücke bei der Verfolgung von Eindringlingen muss geschlossen werden“, sagte Beisel.

Nach den Regierungsplänen soll das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ auf Flugbetriebsgelände künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können, sofern die Sicherheit der Luftverkehrs – etwa durch der beschädigen von Sicherheitszäunen – beeinträchtigt wird. Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr greift aktuell meist nicht, da der Verkehr unmittelbar eingestellt wird.

Anders wäre die Lage beispielsweise dann, wenn an Bord eines Flugzeugs ein medizinische Notfalls ist und dem Betroffenen nicht rechtzeitig geholfen werden kann, weil der Flieger wegen der Störer umgeleitet werden muss. Dann ist schon jetzt eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich, wie unter anderem die bayerische Landesregierung im Internet erklärt.

Bund will Flughäfen in die Pflicht nehmen

Bislang wurden nach Angaben einer ADV-Sprecherin nach den vergangenen Vorfällen Strafanzeigen meist wegen Hausfriedensbruchs und wegen Sachbeschädigung gestellt. Über Schadenersatzforderungen, die Flughafenbetreiber gegen Störer erhoben hatten, sei noch nicht gerichtlich entschieden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte, Aktivisten stärker zur Kasse zu bitten. Sie sollten für wirtschaftliche Schäden durch Störungen in den Abläufen von Fluggesellschaften und durch Ausfälle aufkommen.

„Wer die Infrastruktur gezielt (zeitweise) zum Erliegen bringt, indem er seinen Körper als unüberwindbare Barriere einsetzt und dabei ohne Rücksicht auf die betroffenen Rechtsgüter und Interessen agiert, der handelt sittenwidrig“, ließ sich der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Ralf Kusterer, zitieren. Diese Sittenwidrigkeit sei Ansatz für zivilrechtliche Ansprüche.

Der Bund will derweil nicht nur Strafen für die Eindringenden verschärfen, sondern auch die Flughafenbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. So sollen Airports per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen gezwungen werden, Gespräche zwischen Bund und Ländern laufen dazu schon. Flughäfen haben darauf bislang zurückhaltend reagiert, da Umbauten an Zäunen zu Millionenkosten führen können. Die Zäune, die die Airportareale hierzulande umgeben, sollen in Summe rund 350 Kilometer lang sein.

Der Flughafenverband hatte in der Vergangenheit schon erklärt, dass aus seiner Sicht ein Komplettumbau weder angemessen noch leistbar sei. Eine Überwachung wie einst an der innerdeutschen Zonengrenze ist nicht realistisch, hatte Beisel gesagt. Zudem wird darauf verwiesen, dass vorhandene Sicherheitskonzepte aus Sicht der Flughäfen stets gegriffen haben. Von der „Letzten Generation“ habe sich niemand unerkannt länger auf Flughafengeländen bewegen können. Zu weitreichenden Beeinträchtigungen, die Passagiere aus aller Welt verstimmen, kam es aber. Die vorübergehenden Betriebseinstellungen werden damit erklärt, dass niemand – auch nicht einer der Störer – zu Schaden kommen soll, etwa dadurch, dass ein Aktivist einem laufenden Flugzeugtriebwerk zu nahe kommt.

Branchenintern gibt es daher doch eine Diskussion über Schutzvorkehrungen. Vom ADV heißt es, dass stets alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Im Detail unterscheiden sich die konkreten Maßnahmen an Flughäfen jedoch. Vielfach wurde bei Aktionen der „Letzten Generation“ allein schon durch das Beschädigen von Zäunen über Sensoren ein Alarm ausgelöst, allerdings nicht an bei allen Vorfällen der vergangenen Jahre.

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