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Parteienfinanzierung: Karlsruhe streicht NPD-Nachfolger staatliche Finanzierung

Parteienfinanzierung: Karlsruhe streicht NPD-Nachfolger staatliche Finanzierung



Mündliche Verhandlung zur Parteienfinanzierung im Juli 2023: Der zweite Senat (Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König, Vizepräsidentin und Vorsitzende des zweiten Senats, Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch, v.l.n.r.) im Verhandlungssaal

Bild: dpa

Die Partei, die heute „Die Heimat“ heißt, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter in Karlsruhe.

Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter. Laut Gesetz ist „Die Heimat“ nun für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit hatten die Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Erfolg.

Mit dem Urteil stellt sich die Frage, ob auch die rechtspopulistische AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dies wird von politischen Gegnern der AfD mit der Begründung gefordert, die Partei sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie. Verwiesen wird unter anderem auf den sächsischen Verfassungsschutz, der den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Entscheiden müsste dies wie im Fall der NPD-Nachfolgepartei das Bundesverfassungsgericht.

Grundlage des jetzigen Urteils ist eine im Jahr 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Erstes Verfahren dieser Art in Karlsruhe

Es war das erste Verfahren dieser Art in Karlsruhe (Az. 2 BvB 1/19). Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hatte das höchste deutsche Gericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch durchsetzen könne. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit, solche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten dann beim Verfassungsgericht, die NPD und mögliche Ersatzparteien, zunächst für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben.

Wählerstimmen entscheiden über Höhe der Zuwendungen

Parteien können gemäß dem Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit bekommen. Die Summe wird nach einem Schlüssel berechnet, für den unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Angaben des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro. Zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

Aus Sicht der Partei „Die Heimat“ verstößt die Neuregelung gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als Kernelement des Demokratieprinzips. Sie halte die Änderung für verfassungswidrig und nichtig. Mit einem Antrag, genau das festzustellen, scheiterte die Partei jedoch am Verfassungsgericht.

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