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Till Steffen: Haben genug Material für AfD-Verbotsverfahren

Herr Steffen, sollte die AfD verboten werden?

Ja. Das setzt zwar eine gründliche Prüfung voraus, aber ich glaube, dass wir genug Material haben, um in diesen Prozess einzusteigen.

Der Verfassungsschutz bereitet wohl eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vor. Was heißt das für ein Verbot?

Der Verfassungsschutz ist eine wichtige Quelle, aber es gibt keinen Automatismus zwischen seiner Einschätzung und einem Verbotsverfahren. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat müssen sich eine eigene Meinung bilden. Das schafft auch Spielräume. Man ist schon jetzt handlungsfähig und muss keine neue Einschätzung abwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr klare Kriterien aufgestellt. In deren Prüfung können die drei Bundesorgane einsteigen.

Arbeitet auf eine breite Mehrheit für ein AfD-Verbotsverfahren hin: der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion, Till Steffen, in seinem Büro
Arbeitet auf eine breite Mehrheit für ein AfD-Verbotsverfahren hin: der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion, Till Steffen, in seinem BüroAndreas Pein

Für ein Verbot reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist. Sie muss aktiv-kämpferisch darauf ausgehen, die bestehende Ordnung zu beseitigen. Wie wollen Sie das der AfD nachweisen?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung der NPD dekliniert das alles durch. Darin haben die Richter das Konzept der „Remigration“ in den Mittelpunkt gestellt, weil es ein Angriff auf die Menschenwürde ist. Sie haben sich nicht mit dem Parteiprogramm begnügt, sondern berücksichtigt, was die Partei tatsächlich tut. Aus all dem und dem Material des Verfassungsschutzes kann man schon viel für ein Verfahren gegen die AfD gewinnen.

Die Bundespartei gilt immer noch als heterogen. Der Verfassungsschutz geht von etwa 10.000 Rechtsextremen aus bei etwa 28.000 Mitgliedern. Reicht das?

Man muss immer auch mildere Mittel im Blick haben. Schon deshalb stellt sich die Frage, ob ein Verbot einzelner Landesverbände eine Option wäre. Aber wenn ein Landesverband verboten würde, wäre die Bundespartei nicht daran gehindert, sofort einen neuen zu gründen. Das führt zu einem allgemeineren Aspekt, der ein Verbot der Bundespartei tragen kann.

Zu welchem?

Die Bundespartei hat die Möglichkeit, jederzeit zu intervenieren, wenn etwas schiefgeht. Auch bei den drei Landesverbänden, die als gesichert rechtsex­tremistisch gelten, könnte sie einschreiten. Aber was tut sie? Nichts. Dieses Unterlassen der Bundespartei kann für ein Verbot relevant werden.

Mit dieser Argumentation kommt man darüber hinweg, dass die Bundespartei nicht nur aus Extremisten besteht?

Es kann ein Pfeiler der Begründung sein, die anspruchsvoll ist. Das Parteiprogramm ist bei der AfD nicht ergiebig, extremistisch fällt sie woanders auf. Das ist offenkundig ihre Strategie. Umso wichtiger ist deshalb, wie der Bundesverband auf extremistische Äußerungen einzelner Funktionsträger reagiert. Wenn etwa der AfD-Spitzenkandidat in Brandenburg äußert, er wolle den Parteienstaat abschaffen, wäre es Aufgabe des Bundesverbands, sich zu distanzieren. Es gibt aber eine weitere Säule, die ein Verbotsverfahren tragen würde.

Die Entscheidung eines Bundesparteitages für die Kandidaten bei der Europawahl. Und für wen entscheidet der sich? Für Maximilian Krah, der ein Buch geschrieben hat, in dem doch alles drinsteht. Niemand kann von seinen Ansichten überrascht gewesen sein. Die Partei stand mehrmals an einem Scheideweg und hat sich bewusst gegen den gemäßigten Kurs entschieden. Das ist ein entscheidender Faktor für das Gelingen eines Verbotsverfahrens.

Sie haben für Ihre Position nicht mal in Ihrer eigenen Fraktion eine Mehrheit. Meinen Sie, das ändert sich?

Unser Bundesvorstand hat vor zwei Wochen gefordert, dass eine Taskforce von Bund und Ländern eine Materialsammlung erstellt. Das ist der richtige Schritt. Konkret müssen also die Innenminister von Bund und Ländern eine Sammlung erstellen, die haben den besten Zugang zu den Informationen. Deren Sammlung wäre eine gute Voraussetzung, damit der Bundestag prüfen kann, ob er einen Verbotsantrag stellt.

Sprechen Sie auch mit anderen Fraktionen? In der Union hat Marco Wanderwitz früh für ein Verbot plädiert.

Es gibt eine Reihe von Abgeordneten, die darüber nachdenken und mit denen ich rede. Der Dialog mit Marco Wanderwitz und anderen in der Union ist wichtig. Das Ziel muss sein, zu einer breiten Mehrheit zu kommen. Ich nehme wahr, dass der SPD-Bundesvorstand in die gleiche Richtung denkt. Wir brauchen aber die Materialsammlung, um richtig anzufangen.

Wie lange würde die Prüfung dauern?

Das könnte zügig gehen, aber ein paar Monate würde es sicherlich dauern.

Im September wird in Sachsen, Thüringen und Brandenburg gewählt. Wenn zuvor ein Verbotsverfahren oder auch nur eine Prüfung eingeleitet würde, könnte sich die AfD als Opfer inszenieren und weiteren Zuspruch bekommen.

Die AfD ist immer Opfer. Dass sie diese Rolle spielt, lässt sich gar nicht vermeiden. Wichtiger ist doch, dass wir jetzt eine intensive öffentliche Auseinandersetzung haben. Seit den Berichten zum Potsdamer „Geheimtreffen“ sind viele Menschen in die Debatte eingestiegen. Seitdem gehen die Umfragewerte für die AfD nach unten. Die These von einem zwangsläufigen Zuwachs ist also nicht belegbar. Praktische Fragen sind jetzt ohnehin wichtiger.

Dann praktisch: Wie lange würde ein Verbotsverfahren dauern?

Wenn die Materialsammlung abgeschlossen ist, werden die öffentlichen Institutionen noch mal ein paar Monate brauchen, um zu debattieren. Sollte ein Antrag gestellt werden, wird das Verfassungsgericht vielleicht zwei Jahre brauchen. Die Chance, vor oder hinter irgendwelche Wahlen zu kommen, besteht also gar nicht. Es geht aber auch nicht darum zu verhindern, dass die AfD bei einer bestimmten Wahl dabei ist. Es geht um eine strukturelle Gefahr, die von der Partei ausgeht. An ihrem ideologischen Fundament wird seit 20, 30 Jahren von Menschen wie Götz Kubitschek gearbeitet. Die Neue Rechte hat es geschafft, Personal aufzubauen und in viele Bereiche der Gesellschaft einzudringen. All diese Folgen zu bekämpfen wird vielleicht auch noch 20, 30 Jahre dauern.

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